Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement spielen heute nicht mehr nur in der Industrie, sondern auch im Dienstleistungsbereich eine zentrale Rolle. Die Frage nach objektiven, neutral überprüfbaren Dienstleistungskriterien stellt sich auch und gerade für die anwaltliche Beratung.

Wenn ein Mandant einen Rechtsberater auswählt, dann geschieht das häufig aufgrund von Empfehlungen oder über diverse Anwaltssuchdienste. Objektive, qualitätsorientierte Parameter stehen dem Mandanten dabei kaum zur Verfügung. Der Mandant weiß in solchen Fällen nicht, welche Qualitätsanforderungen die Rechtsanwaltskanzlei erfüllt.

Wir haben uns daher mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Qualitätsansprüchen für ein modernes Dienstleistungsmanagement nach der internationalen Norm DIN EN ISO 9001 gestellt. Damit dokumentieren wir unsere Bereitschaft, uns einem modernen Verständnis unseres Berufes zu öffnen: Wir machen die Qualität unserer Tätigkeit für unsere Mandanten nach außen sichtbar und stellen uns denselben Anforderungen, die auch unsere Mandanten heute im Markt zu erfüllen haben.

Deshalb nennen wir uns „die Qualitäts-Kanzlei“.

Nach einer mehrmonatigen Phase, in der wir unser anwaltliches Qualitätsmanagement in allen Einzelheiten überprüft haben, haben wir unsere Kanzlei der Prüfung durch das international renommierte Zertifizierungsinstitut DET NORSKE VERITAS gestellt, diese Prüfung in allen Punkten bestanden und die Zertifizierungsurkunde nach der DIN EN ISO 9001 erhalten.

Selbstverständlich werden wir unser anwaltliches Qualitätsmanagement ständig weiterentwickeln, um auch in Zukunft allen Anforderungen unserer Mandanten nach einer professionellen und qualitätsorientierten Beratung und Vertretung gerecht werden zu können.